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Antwort:
Hallo Jörg,
jede Frau und jedes Mädchen empfindet anders beim
Sex. Deshalb ist es gar nicht einfach, ein Universalrezept
zu geben.
Ich vermute in Eurem Fall eher, dass sie beim Petting
verkrampft ist oder sich einfach nicht recht traut,
ihre Gefühle zu zeigen. Das kommt auch normalerweise
erst mit der Zeit.
Die ersten Gehversuche sind immer ziemlich schwierig,
zumal sie ja noch recht jung ist. Wird sie denn feucht,
wenn ihr Petting habt? Wenn sie nämlich nicht feucht
wird, kann sie es als ziemlich unangenehm empfinden,
wenn Du ihre Klitoris berührst.
In dem Fall solltest Du vielleicht
Deinen Finger einfach einmal mit ein wenig Speichel
befeuchten, bevor Du sie zwischen den Beinen berührst.
Ansonsten empfinden die meisten Frauen es am anregendsten,
wenn der Finger einfach zwischen den Schamlippen hin
und her fährt.
So wechseln sich intensive Stimulans direkt an der Klitoris
und Entspannung ab.
Ein rechtliches Problem dürfte
es nicht geben, da sie mit 14 nicht mehr als Kind gilt
und Du noch nicht volljährig bist. Den sogenannten
"Kuppelparagraphen", wonach Erziehungsberechtigte
sich strafbar machen, wenn sie sexuellen Kontakt zwischen
Jugendlichen zulassen, gibt es meines Wissens nach nicht
mehr. Es gibt allerdings eine Vorschrift, nach dem ein
über 14jähriger strafrechtlich verfolgt werden
kann, wenn er mit einer unter 16jährigen den Koitus
vollzieht, also in sie eindringt. Allerdings wird das
nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn das jemand, z.B.
ihre Eltern, beantragt.
Ganz genau kenne ich mich auf diesem Gebiet aber ehrlich
gesagt nicht aus. Im übrigen würdest Du Dich,
falls es denn strafbar wäre, auch schon jetzt strafbar
machen.
Es kommt nicht darauf an, ob ihr "echten"
Geschlechtsverkehr hattet oder nur sexuellen Kontakt.
Nachtrag: Offensichtlich gibt es diesen
"Kuppelparagraphen" doch noch. Die Eltern
können sich nach § 180 StGB tatsächlich
noch strafbar machen, wenn sie erlauben, dass eine 14jährige
z.B. zusammen mit einem 16jährigen übernachtet...
Mir persönlich wäre es allerdings lieber,
wenn meine 14jährige Tochter in ihrem eigenen Zimmer
und aufgeklärt mit ihrem 16jährigen Freund
rummacht als wenn sie das irgendwie und irgendwo vielleicht
heimlich macht.. Aber das Gesetz ist in der Tat eindeutig...
Ich wünsche Dir ein schönes
Wochenende.
Beste Grüße - Deine Michelle
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