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Sexberatung / Inhalte

 

Hat meine Freundin beim Petting echte Gefühle?

Hi,
mir brennt wirklich ein Problem auf der Zunge: Ich (16) habe eine 14 jährige Freundin! Wir lieben uns beide sehr und sind auch schon intim (Petting)
Trotzdem hab ich das Gefühl, dass sie gar keine richtig echten Gefühle hat, wenn ich sie unten streichle! Wo und wie sollte ich sie berühren, damit sie unsere Schmusereien auch so genießt?
Bitte antworten sie, das ist echt wichtig für mich!
PS: Und muss ich gesetzlich irgendwas beachten, wenn ich mit ihr schlafen sollte? Danke im Voraus für ihre Hilfe!

Jörg

   

Antwort:
Hallo Jörg,
jede Frau und jedes Mädchen empfindet anders beim Sex. Deshalb ist es gar nicht einfach, ein Universalrezept zu geben.
Ich vermute in Eurem Fall eher, dass sie beim Petting verkrampft ist oder sich einfach nicht recht traut, ihre Gefühle zu zeigen. Das kommt auch normalerweise erst mit der Zeit.
Die ersten Gehversuche sind immer ziemlich schwierig, zumal sie ja noch recht jung ist. Wird sie denn feucht, wenn ihr Petting habt? Wenn sie nämlich nicht feucht wird, kann sie es als ziemlich unangenehm empfinden, wenn Du ihre Klitoris berührst.

In dem Fall solltest Du vielleicht Deinen Finger einfach einmal mit ein wenig Speichel befeuchten, bevor Du sie zwischen den Beinen berührst. Ansonsten empfinden die meisten Frauen es am anregendsten, wenn der Finger einfach zwischen den Schamlippen hin und her fährt.
So wechseln sich intensive Stimulans direkt an der Klitoris und Entspannung ab.

Ein rechtliches Problem dürfte es nicht geben, da sie mit 14 nicht mehr als Kind gilt und Du noch nicht volljährig bist. Den sogenannten "Kuppelparagraphen", wonach Erziehungsberechtigte sich strafbar machen, wenn sie sexuellen Kontakt zwischen Jugendlichen zulassen, gibt es meines Wissens nach nicht mehr. Es gibt allerdings eine Vorschrift, nach dem ein über 14jähriger strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn er mit einer unter 16jährigen den Koitus vollzieht, also in sie eindringt. Allerdings wird das nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn das jemand, z.B. ihre Eltern, beantragt.
Ganz genau kenne ich mich auf diesem Gebiet aber ehrlich gesagt nicht aus. Im übrigen würdest Du Dich, falls es denn strafbar wäre, auch schon jetzt strafbar machen.
Es kommt nicht darauf an, ob ihr "echten" Geschlechtsverkehr hattet oder nur sexuellen Kontakt.

Nachtrag: Offensichtlich gibt es diesen "Kuppelparagraphen" doch noch. Die Eltern können sich nach § 180 StGB tatsächlich noch strafbar machen, wenn sie erlauben, dass eine 14jährige z.B. zusammen mit einem 16jährigen übernachtet...
Mir persönlich wäre es allerdings lieber, wenn meine 14jährige Tochter in ihrem eigenen Zimmer und aufgeklärt mit ihrem 16jährigen Freund rummacht als wenn sie das irgendwie und irgendwo vielleicht heimlich macht.. Aber das Gesetz ist in der Tat eindeutig...

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

Beste Grüße - Deine Michelle

   
Weitere Themenlinks:
  - Orgasmus und Erektion
  - Orgasmus und Lust der Frau
 

 

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